Privatpraxis für Psychotherapie Engert
 

Privatversicherte, Heilfürsorge und Beihilfeberechtigte

Bei Privat- oder Beihilfeversicherten übernehmen die Kassen in der Regel die Kosten. Die Einzelheiten der Kostenübernahme können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die jeweiligen Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

Folgende Fragen können Sie vorab klären:

  1. Enthält mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch eine/n Psychologische/n Psychotherapeuten/in?
  2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  3. Falls ja: Geschieht die Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
  4. Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
  5. Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?
  6. Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich?