Privatpraxis für Psychotherapie Engert
 

Gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine psychotherapeutischer Privatpraxis, das heißt ohne eine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch ist es möglich, dass Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung zeitnah eine Psychotherapie in meiner
Praxis als Kassenleistung durchführen können. Dies geschieht über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. 

  1. Zunächst sollten Sie eine Sprechstunde in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung besuchen. Dort kann Ihnen bescheinigt werden, dass Sie dringend eine Psychotherapie benötigen, Ihnen jedoch kein freier Therapieplatz angeboten werden kann. Sie erhalten dort  ein Formular „PTV 11“. Sie können sich bei der Terminservicestelle der KV Sachsen einen Termin für eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ vermitteln lassen. 
  2. Anschließend rufen Sie mindestens sieben Praxen mit Kassenzulassung an und erkundigen sich nach einer Psychotherapie.
    Dokumentieren Sie Ihre Absagen auf diesem Formular.
    Parallel können Sie auch direkt Ihre Krankenkasse um die Vermittlung eines Psychotherapieplatzes bitten. Sollte Ihre Kasse Ihnen nicht mit einem freien Therapieplatz weiterhelfen können, ist dies ein weiteres gutes Argument für die Genehmigung der Kostenerstattung.
  3. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin mit diesem Formular bescheinigen, dass eine zeitnahe Aufnahme einer Psychotherapie indiziert ist.
  4. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit diesem Formular einen Antrag auf Kostenerstattung. Als Anlagen legen Sie das Formular PTV 11, die Absagen der Praxen mit Kassenzulassung sowie die Bescheinigung des Hausarztes/der Hausärztin bei.

Ihre Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, um ihren Antrag zur Kostenerstattung zu bearbeiten. Erhalten Sie innerhalb der drei Wochen keine Rückmeldung über die Entscheidung, ist automatisch von einer Bewilligung der Kostenerstattung auszugehen.

Anschließend können Sie die Probatorik und Psychotherapie in meiner Praxis beginnen.

Lassen Sie sich bei den Schritten zur Kostenerstattung nicht vorschnell entmutigen. Sie haben ein Recht auf eine zügige Behandlung.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.