Heilfürsorge
Heilfürsorge Bundeswehr
Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr benötigen vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Diese werden von dem jeweiligen Truppenarzt bzw. der jeweiligen Truppenärztin ausgestellt.
Heilfürsorge Polizei
Polizistinnen und Polizisten benötigen keine Kostenübernahmeerklärung oder Überweisung. Eine Anmeldung zum Erstgespräch ist direkt möglich.